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Details zur Domain landeshundeverordnung.de:
- Der Domainname besteht aus 21 Zeichen.
- moderate Verwendungshäufigkeit des Begriffs landeshundeverordnung im Sprachgebrauch.
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Der Begriff „landeshundeverordnung“ wird z.B. in diesem Zusammenhang verwendet: Es ersetzt die Landeshundeverordnung (LHV NRW) vom 30. Juni 2000 (GV. NRW. S. 518 b). Das Gesetz soll Gefahren abwehren und vorbeugen. … sondern zudem auch auch eine Landeshundeverordnung besitzt (Ordnungsbehördliche Verordnung über das Halten, die Zucht, die Ausbildung und …
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„Die Abwicklung des Domainkaufs mit Ihnen war sehr angenehm und verbindlich. Der persönliche Schriftwechsel mit Ihnen war bemerkenswert, wenn man die Standard-Kommunikation mit den "Großen" der Branche damit vergleicht.”
Thomas Habel, Lonep GmbH
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